Erziehungsstellen
Erziehungsstellen
Erziehungsstellen in einer familiären Wohnform gehören auch zum Angebot der Kinder- und Jugendhilfe an der Hoste GmbH.
Das Angebot umfasst insgesamt sechs Plätze in drei Erziehungsstellen für Kinder im Alter zwischen 0 und 12 Jahren.
Diese Hilfen richten sich nach § 27 in Verbindung mit § 34 und § 35a SGB VIII.
Die Erziehungsstellen können bis zu zwei Kinder aufnehmen. Die Kinder leben mit den Erziehungsstellenleitenden und deren Familien in einem Haushalt und werden Tag und Nacht betreut. Dadurch ist ein enger familiärer Bezugsrahmen gegeben.
In den Erziehungsstellen soll den Kindern ein wohlwollendes und förderndes Zuhause geboten werden, in dem sie entlastet werden um sich neu entwickeln zu können.
Verarbeitung belastender Lebensereignisse, sowie der Aufbau einer Bindungs- und Beziehungsfähigkeit sind beispielsweise Teil der täglichen Arbeit.
Den Kindern wird in der Familie ein kindgerechter Lebensbereich und ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt.
Das Angebot richtet sich beispielsweise an Kinder und Jugendliche, die aufgrund starker familiärer Belastungen nicht in der Herkunftsfamilie verbleiben können, traumatisierte Kinder und Kinder mit Missbrauchserfahrungen.
Die Erziehungsstellenleitenden sind geschultes Fachpersonal (Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen). Die Besonderheit bei diesen Hilfen ist die familiäre Umgebung in der es keinen Schichtdienst durch unterschiedliches Personal gibt. Geschwisterkinder können, sofern möglich, zusammenbleiben.
Die Unterbringung ist in der Regel auf Dauer, also bis zur Verselbstständigung angelegt.